Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Verträge
Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote. Sie gelten weiterhin selbst bei nicht nochmaliger ausdrücklicher Vereinbarung auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Spätestens mit der Annahme der Ware oder der Leistung von Zahlungen oder der Unterlassung des Widerspruchs erklärt der Kunde stillschweigend sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Der Geltung von etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen; unsere Erbringung der vertraglichen Leistung beinhaltet nicht deren Anerkennung.
Unsere Angebote sind freibleibend. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Annahme wird entweder schriftlich oder durch Ausliefe- rung der Ware an den Kunden erklärt.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsge- schäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtver- fügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Technische Änderungen der chemischen und physikalischen Eigenschaften bleiben - soweit sie die Funktionalität nicht beeinträchtigen - im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Lieferungen / Versand
Lieferungen erfolgen Frachtfrei versichert bis zum vereinbarten Bestimmungsort (CIP Incoterms® 2020). Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.Lieferverzug liegt erst nach Abmahnung bei Überschreitung der vereinbarten Liefertermine und nach Ablauf einer 4-wöchigen Nachfrist vor.
Alle Waren werden, auch wenn der Preis frachtfrei gestellt ist, auf Gefahr des Kunden versandt. Die Wahl des Versandweges und der Versandart bleibt uns vorbehalten. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dürfen radioaktive Stoffe nur gegen Vorlage einer gültigen und ausreichenden Umgangsgenehmigung oder, falls eine solche nicht erforderlich ist, entsprechend sonstigen Vorschriften abgegeben werden.
Der Versand von radioaktiven Stoffen erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen über den Transport gefährlicher Güter.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies nicht bei Vertragsabschluss ausdrücklich ausgeschlossen wurde, falls (a) die Teilleistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist, (b) die Erbringung der restlichen Leistungen sichergestellt ist, und (c) dem Kunden durch die Teilleistung kein erheblicher Mehraufwand entsteht. Wir behalten uns vor, dass die vereinbarte Menge aus produktionstechnischen Gründen über- oder unterschritten werden kann.
3. Preise
Unsere Preise gelten ab Lager oder ab Werk zuzüglich Umsatzsteuer. Verpackung, Transport, Transportversicherung, Abnahme und sonstige Nebenkosten schließen sie nur ein, wenn in unseren Katalogen besonders darauf hingewiesen wird.Tritt zwischen Vertragsschluss und Lieferung eine Erhöhung unserer Gestehungskosten ein (z. B. durch erhöhte Material- und Lohnkosten, Wechselkursänderungen bei Importwaren, Steuererhöhungen etc), so sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung zu verlangen.
Im Regelfalle gilt unser aktueller Tagespreis, welcher diese Veränderungen berücksichtigt. Sofern kein Handelsgeschäft vorliegt, gilt das jedoch nur, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen.
4. Zahlung
Der Kaufpreis ist zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Ist kein besonderer Zahlungszeitpunkt vereinbart, dann hat die Zahlung spätestens am 30. Tage nach Rechnungsdatum zu erfolgen.Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Nach der zweiten Mahnung wird für jede weitere Mahnung eine pauschalierte Gebühr in Höhe von EUR 5,-- erhoben. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche vor.
Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nicht aufrechnen, es sei denn, seine Forderungen, mit denen er aufrechnet, sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Bei Zahlungseinstellungen, Wechselprotest, beeinträchtigter Kredit- und Vertrauenswürdigkeit sowie beim Eintritt sonstiger Ereignisse, die die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftes gefährden oder gefährden können, sind wir berechtigt, die Lieferung der Ware von der vorherigen Zahlung des Kaufpreises und der Nebenkosten abhängig zu machen. Ist die Lieferung bereits erfolgt, werden alle offenen Forderungen sofort fällig und sind zu zahlen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt mit den nachstehenden Verlängerungen und Erweiterungen, die jedoch nur soweit als vereinbart gelten, als es nach den gesetzlichen Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) zulässig ist.Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen (Haupt- und Nebenforderungen) aus der Geschäftsbeziehung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann in Kraft, wenn nach erfolgtem Kontoabschluss eine Saldo-Anerkennung stattfindet. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferun- gen bezahlt und verrechnet wird. Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden berühren den Eigentumsvorbehalt nicht, sofern nicht mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet wird. Zur Weiterveräußerung von Vorbehaltsware ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Der Kunde tritt im Voraus die Ansprüche gegen seine Abnehmer aus der Lieferung von unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren mit ihrer Entstehung und mit allen Sicherungen und sonstigen Rechten sicherungshalber an uns ab. Die Abtretung nehmen wir hiermit an.
6. Gewährleistung
Für die Beschaffenheitsvereinbarung allein maßgebend ist die offizielle Produktbeschreibung gemäß aktueller Preisliste. Für die Mängelfreiheit entsprechend der vereinbarten Anforderungen und dafür, dass die Ware dem anerkannten Stand der Technik entspricht, übernehmen wir eine Gewährleistung von 6 Monaten nach Abnahme. Technische Änderungen der chemischen und physikalischen Eigenschaften - soweit sie die Funktionalität nicht beeinträchtigen - bleiben dabei im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.Wir weisen darauf hin, dass es bei bestimmten Produkten zu Verfärbungen kommen kann, die die Funktionalität in keiner Weise beeinträchtigen.
Bei Abweichungen in der Funktionalität leisten wir für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt oder Minderung zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Bei offensichtlichen Mängeln hat der Kunde nur dann die genannten Ansprüche, wenn uns innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Lieferung eine entsprechende schriftliche Mängelanzeige zugegangen ist. Für Kaufleute gilt ergänzend die Bestimmung in §377 HGB mit der Maßgabe, dass an Stelle von "unverzüglich" eine Frist von 3 Tagen tritt. Diese Frist ist entsprechend zu kürzen, wenn als bekannt vorausgesetzt werden kann, dass sich bei der gelieferten Ware aufgrund ihrer chemischen und physikalischen Eigenschaften innerhalb der vorgenannten Fristen von 5 bzw. 3 Tagen die zugesagten Qualitätsmerkmale verändern.
Der Kunde ist zur ordnungsgemäßen Lagerung der gelieferten Ware verpflichtet. Die Verwendung der Produkte hat nur durch Fachpersonal zu erfolgen.
Der Kunde ist ferner verpflichtet, sich über die Anwendung und den Umgang mit den Produkten vor Gebrauch zu informieren. Unsere Vorgaben und Angaben in den Gebrauchs- und Fachinformationen sind vor Gebrauch zu beachten und strikt einzuhalten.
7. Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen
Unsere Haftung für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf die folgenden Haftungsgründe beschränkt:- Schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen, d.h. solcher Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vernünftigerweise vertrauen darf („Kardinalpflichten“). Eine solche Haftung ist – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – begrenzt auf die typische Art von Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar sind. In diesem Fall haften wir maximal bis zur Höhe der Leistungen unserer Betriebshaftpflichtversicherung; sofern diese leistungsfrei ist, ist die Haftung auf den Wert des 10fachen der von uns im betreffenden Falle gelieferten Ware beschränkt.
- grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, arglistiges Verschweigen eines Mangels oder die Übernahme einer Garantie durch uns;
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
- das deutsche Produkthaftungsgesetz.
8. Rücksendungen
Außer im Falle des wirksamen Rücktritts durch den Kunden gilt für Rücksendungen folgendes:Rücksendungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Sie müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem ursprünglichen Versanddatum auf Risiko und zu Lasten des Kunden erfolgen. Rücksendungen von radioaktivem Material, die Nuklide mit einer Halbwertszeit von weniger als 15 Tagen enthalten, und Sendungen in Trockeneis sind von einer Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen. Andere Produkte werden nach Vereinbarung dann zurückgenommen, wenn sie nach unserer Entscheidung wieder eingelagert und weiterverwendet werden können.
Für die Bearbeitung der Rücksendungen und für eventuell erforder- liche Qualitätskontrollen können wir unbeschadet der
Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
9. Transportversicherung
Auf Wunsch kann auf Kosten des Kunden eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Beanstandungen aufgrund von Transportverzögerungen und Transportbeschädigungen sind zunächst dem jeweiligen Verkehrsträger oder Spediteur zu melden, damit ggf. Regressansprüche geltend gemacht werden können. Uns ist hiervon unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, damit wir unsererseits die Möglichkeit einer Ersatzleistung prüfen können.
10. Leihwaren
Die von uns verliehenen oder sonst zu Gebrauch überlassenen Waren sind sorgsam zu behandeln. Für Beschädigungen und Verluste haftet der Kunde.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Braunschweig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
12. Hinweise für radioaktives Material
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen, die Beförderung, die Ein- und Ausfuhr, der Erwerb und die Abgabe sind nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Auf folgende Vorschriften wird besonders hingewiesen:1.: "Atomgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), das zuletzt durch Artikel 239 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist". Neugefasst durch Bek. v. 15.7.1985 I 1565. Zuletzt geändert durch Art. 239 V v. 19.6.2020 I 1328
2.: Strahlenschutzgesetz - „Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“ vom 27. Juni 2017
3.: Strahlenschutzverordnung „Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“ vom 29.11.2018. Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 20.11.2020 I 2502
Ersetzt V 751-1-8 v. 20.7.2001 I 1714; 2002 I 1459 (StrlSchV 2001)
4.: Alle gültigen Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter bei den Verkehrsträgern (GGVS/ADR, GGVE/RID, SFO/IMCO, IATA Dangerous Goods Regulations, u.a.).
13. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
14. Datenschutzklausel
Aufgrund der Vorschriften der DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung) machen wir Sie darauf aufmerksam, dass wir Buchhaltungs- und Adressdaten mit EDV-Mitteln im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses speichern und verarbeiten. GE respektiert die Datenschutzrechte von Personen und verpflichtet sich zum verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht, den geltenden vertraglichen Verpflichtungen und der Selbstverpflichtung von GE zum Schutz personenbezogener Daten. Zum Umgang von GE mit personenbezogenen Daten sowie zu den Rechten des Kunden nach der DS-GVO siehe unsere Datenschutzrichtlinie.GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG
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